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DER HIMMLERBEFEHL

Neue Beweise, welche durch Friedrich (V.) und seine Rechercheure entdeckt wurden, beinhalteten einen geheimen Himmlerbefehl aus November 1943. Dieser befasste sich mit der Verwaltung von beschlagnahmtem und zu enteignendem Besitz und schrieb Schritt für Schritt vor, wie der Diebstahl von Privateigentum durch die Gestapo/SS eingeleitet und durchgeführt werden sollte, um schließlich die Verfügungsmacht vor allen anderen in Betracht kommenden NS-Strukturen in den Machtbereich Himmlers zu ziehen.

 

Dieser Befehl gab der Gestapo/SS den Freifahrtschein, ihre Verbrechen mit einem rechtsstaatlichen Schleier zu verhüllen. Er erlaubte Himmler, seine Gegner als ,,Reichsfeinde" zu behandeln und deren Vermögen in einer rechtlichen Struktur zu halten, ohne erklären zu müssen, dass Himmler der neue „Eigentümer“ sei.

 

Damit ist nun ein von der SS systematisch und wiederkehrend eingesetztes Modell der Verschleierung für die Art der SS-typischen Beschlagnahme, welche lange von Friedrich (III.) und seinen Nachkommen behauptet wurde, bewiesen.

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