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NOTARIELLE ,,VERZICHTSERKLÄRUNG“

Nach neun Monaten Haft und täglicher Folter wurde Friedrich (III.) in Gestapohaft sitzend gezwungen eine notarielle, unwiderrufliche ,,Verzichtserklärung" zu unterschreiben, welche zuvor durch die SS in deren Hauptzentrale erstellt wurde und wodurch die Verfügungsgewalt über sein ganzes Vermögen an Heinrich Himmler floss. Die SS hatte den Betrieb als Unternehmen eines erbitterten Regimegegners („Kriegssaboteurs“) und gleichzeitig wichtigen Rohstofflieferanten für den weltweit auch heute noch unbekannten SS-Wirtschaftskonzern identifiziert.

 

Die deutschen Gerichte haben diese ,,Verzichtserklärung" als eine rechtlich wirksame Vereinbarung ohne Verlustwirkung für das Erpressungsopfer eingeordnet, obwohl diese Erklärung im Gestapo-Gefängnis unter Nötigung nach umfassender Folter unterschrieben wurde, während die dazu zwecks Verschleierung herangezogenen Gesetze des Naziregimes („Arbeitsordnungsgesetz“) heute als rechtsstaatswidrig und unwirksam sowie die Gestapo/SS sowieso als gewalttätige Einheit außerhalb eines Rechtsstaates stehend, zu betrachten sind. 

 

Eine Nachricht des englischen Geheimdienstes vom südafrikanischen Geheimdienst weitergeleitet an General Jan Smuts, Staatsoberhaupt von Südafrika, bestätigt die Enteignung, Folter und abgenötigte Unterschrift.

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