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BERICHT DES ENGLISCHEN GEHEIMDIENSTES

Die Gerichte lehnten stets ab, sich Beweise von weltbekannten Historikern, einschließlich Sir Antony Beevor, anzuhören oder auch die Berichte des englischen Geheimdienstes zu würdigen, welche den Wiedergutmachungsanspruch untermauern, obwohl sie unabhängig bestätigen, dass Friedrich (III.) in die Vorbereitungen des Attentats verwickelt war und deshalb verhaftet, gefoltert und faktisch enteignet wurde.

 

In der mündlichen Verhandlung wurden diese Geheimdienstberichte als vermeintlich unbedeutende ,,Berichte irgendeines ausländischen Geheimdienstes" weggewischt, obwohl die Alliierten tatsächlich in 1947 über die Regierungshoheit verfügten, da es noch gar keine deutsche Regierung gab. Die Engländer waren daher die ultimative Autorität, welche einen Geheimdienstbericht über Fürst Solms-Baruth mit verwaltungsrechtlich feststellender Wirkung erstellen konnten, da er in den englischen Sektor geflohen war. In schriftlichen Urteilen wurden diese Geheimdienstberichte mit dem Zirkelschluss ,,mangels Beleges, kein Beweis" einfach weggewischt.

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