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DER RECHTSFALL

Es ist zur Restitution zu beweisen, dass die Anweisungen, das Vermögen von Friedrich (III.) zu übertragen, bereits vor Mai 1945 zum Vermögensentzug führten (Entziehungen auf Grundlage der „Bodenreform“ nach Mai 1945 gälte nicht).

 

Eine Zufalls-Entdeckung zu vorher falsch bewerteten Vernichtungsvermerken, welche das Vorhaben der Nazis, ihren Diebstahl zu verdecken, beweisen, wurde gemacht. Eine anschließende, unabhängig durchgeführte, wissenschaftliche chemische Tintenanalyse dieser Vernichtungsvermerke stellten unbestreitbar fest, dass die Vernichtungsvermerke bereits vor Mai 1945 gemacht wurden. Die Analyse wurde in Gegenwart eines Vertreters des Landesarchivs Brandenburg durchgeführt.

 

Dieser Beweis bildet das neue Rückgrat der Forderungen. Er erfüllt die von der Bundesregierung festgelegten Kriterien für eine Rückerstattung und ist von einem unabhängigen, welt-renommierten Experten untermauert.

WEITERE KLAGEN

Seit der Entdeckung dieser Umstände schätzen Anwälte, dass 10-20% von Altfällen innerhalb des Landeshauptarchivs Brandenburg als potentielle neue ,,Restitutionsfälle" eingeordnet werden können - das heißt, sie betreffen Aktionen, welche vor Mai 1945 durch die Nazi-Regierung durchgeführt wurden. Daher könnten u.a. tausende neue Fälle als ,,Restitutionsfälle“ angesehen werden. Dies - abgesehen von dem administrativen Albtraum, der dieser Fall darstellt - vertritt möglicherweise nur die Spitze des Eisberges. 

PRÄZEDENZFALL

Der offizielle Standpunkt der Bundesrepublik bis in die späten 60iger Jahre war, dass die Nazi-Diktatur ein Normenstaat war und die damaligen Beamten und die heutigen Gerichte daher deren Gesetze und Handlungen als rechtmäßig zu befolgen hätten.

 

Rechtsverfahren des berühmten Staatsanwalts Fritz Bauer forderten die öffentliche Meinung heraus und öffneten die Augen der Justiz, mit dem Resultat, dass die Nazi-Diktatur als ein Regime jenseits des Rechts und dessen Gesetzte und Abkommen als ungültig angesehen wurden. Die Arbeit von Fritz Bauer - der gleichzeitig jüdisch und homosexuell war - trug zu der Entstehung eines unabhängigen, demokratischen und modernen Rechtssystems in West Deutschland, heute die Bundesrepublik, bei. Jedoch geraten die damals gewonnenen Erkenntnisse in Vergessenheit.

 

Die Handlungen und Unterlassungen der Behörden, relevante Information bereitzustellen, sowie das Versäumnis der Gerichte, diese Verteidigung der Behörde systematisch zu untersuchen, während sie Beweise missachteten und es vorzogen, keine Beweisanträge zu erlauben, stellt eine sichtbare Korrosion dieses unabhängigen, demokratischen Rechtssystems dar. Erkenntnisse aus dem NS-Unrecht werden beiseitegeschoben.

 

Letztlich trägt diese Korrosion das Potential in sich, alle deutschen Bürger nachteilig zu behandeln, wenn sie zu Minderheiten gehören, die im Verwaltungsrechtssystem und in der Öffentlichkeit auch bei klaren Rechtsverletzungen kein rechtliches Gehör mehr finden.

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