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EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG, GRAF VON HARDENBERG
In 2014 wischten die deutschen Gerichte ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung des Grafen von Hardenberg - des einzigen Überlebenden der direkten Beteiligten am Attentat - mit den Worten ,,wohl eine Gefälligkeitserklärung" - weg. Die Gerichte weigerten sich zu begründen, wie sie zu dieser Annahme gelangen.
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